Hopfen aus der Hallertau 
Produktgruppe: Gemüse, Früchte und Gewürze
Hallertauer Hopfen, Holledauer Hopfen
Other descriptive names
Der Hopfen gehört zur Familie der Hanfgewächse (Cannabinaceae) und zur Ordnung der Nesselgewächse (Urticeae). Er ist eine zweihäusige Pflanze, d.h. weibliche und männliche Blüten befinden sich nicht auf ein und derselben Pflanze. Nur die weiblichen Pflanzen bilden so genannte Hopfenzapfen (Lupuli strobulus) aus, die gewöhnlich auch als Hopfendolde oder Trolle bezeichnet werden. Der Hopfen (Hopfenzapfen) dient fast ausschließlich der Bierherstellung. Über 99 % werden von Seiten der Brauwirtschaft nachgefragt. Nur ein geringer Teil von circa 0,5 % der deutschen Gesamtproduktion wird in der Pharmazie aufgrund der beruhigenden Wirkung des Hopfens verarbeitet und vermarktet. Der Anteil des Hopfens an der Bierherstellung erscheint mit 150 bis 400 Gramm pro Hektoliter Bier mengenmäßig gering. Dennoch gilt er als geschmacksgebende „Seele des Bieres". Ohne ihn wäre der ebenso charakteristische wie erfrischende Bitterton des Bieres undenkbar.
Description
Nach der Bayerischen Verordnung zur Durchführung des Hopfengesetzes (BayHopfDV) umfasst das Anbaugebiet Hallertau die folgenden Siegelbezirke:
Abensberg, Altmannstein, Au in der Hallertau, Geisenfeld, Hersbruck, Hohenwart, Langquaid, Mainburg, Nandlstadt, Neustadt an der Donau, Pfaffenhofen an der Ilm, Pfeffenhausen, Rottenburg an der Laaber, Siegenburg, Wolnzach.
Production Area
Die Kultur des Hopfens ist seit rund 1200 Jahren in der Hallertau urkundlich nachweisbar und eng verbunden mit der Entwicklung der Bierbrauerei in Bayern. Schon im Jahre 736 soll Hopfen in Geisenfeld, einem der heutigen Hallertauer Siegelbezirke, kultiviert worden sein. Auch in Gründl bei Nandlstadt existierte bereits im Jahre 860 ein so genanntes „humularium“(= Hopfengarten).
Fördernde Kraft des Hopfenbaus waren insbesondere die in der Region liegenden Klosterbrauereien (z.B. Kloster Biburg bei Abensberg), die zweckmäßigerweise den Anbau und die Kultur der Hopfenpflanze in eigenen Hopfengärten erforderten.
Bereits früh dringt der Qualitätsbegriff „Hallertau“, ausgehend von Wolnzach durch Siegelverleihung von staatlicher Seite, in die Welt. Die Siegel wurden zur Qualitätskennzeichnung und zur Verhinderung betrügerischer (Händler-) Manipulationen eingeführt. Am 27. Oktober 1834 erließ der „Magistrat des Königlichen Marktes Wolnzach“ eine Bekanntmachung, in der festgestellt wurde, dass durch die vielseitig erprobte Güte des Wolnzacher Hopfens, dieser nach unparteiischen Urteilen von Sachverständigen zu den vorzüglichsten Hopfenqualitäten zähle.
Mit dem Hopfenherkunftsgesetz aus dem Jahr 1929 und der darauf folgenden bayerischen „Verordnung zum Vollzug des Reichsgesetzes über die Herkunftsbezeichnung des Hopfens“ wurden 1930 die Anbaugebiete Bayerns, sowie deren Siegelbezirke bestimmt. Dies verhinderte den Missbrauch der Herkunftsbezeichnung „Hallertauer Hopfen". Vor der Gesetzgebung mischten Händler Hallertauer Hopfen oftmals mit qualitativ schlechteren Hopfen - Partien aus anderen Regionen, was sie aber nicht davon abhielt diese Mischung ausschließlich unter der Bezeichnung Hallertauer Hopfen weiterzuverkaufen. 1996 wurde das Hopfenherkunftsgesetz durch das Hopfengesetz abgelöst. Im Jahr 2010 wurde der Begriff "Hopfen aus der Hallertau" darüber hinaus EU-weit unter Schutz gestellt.
Heute wird nahezu ein Drittel der Welt - Hopfenproduktion in der Hallertau erzeugt. Rund 70 Prozent des Hopfens aus der Hallertau wird in über 100 Länder der Welt exportiert.
History
Im Gegensatz zum botanisch verwandten Hanf oder zur Brennnessel, benötigt der Hopfen eine Stütze, um sich daran kletternd emporwinden zu können. Hierauf spielt sein lateinischer Name „Humulus lupulus” an. Wie ein kleiner Wolf umschlingt der Hopfen seine Stütze. Im Gegensatz zum Wildhopfen, der sich an Sträucher oder jungen Bäumen dem Himmel entgegenstreckt, werden für den Kulturhopfen Drahtgerüstanlagen verwendet. Der Hopfen ist eine perennierende Pflanze. Das bedeutet, dass alle oberirdischen Teile jährlich abgeschnitten werden oder absterben, dass jedoch der Wurzelstock in der Regel bis zu 20 Jahre erhalten bleibt. Aus diesem Wurzelstock entwickelt sich im Frühjahr die Hopfenrebe. Die Hopfenreben sind durch Knoten, die ihnen zusätzlichen Halt verleihen, bei voller Ausbildung in einem Abstand von etwa einem halben Meter untergliedert. Während der Wachstumszeit können diese Reben unter günstigen Bedingungen täglich bis zu 35 cm wachsen. Ende März bis April erfolgt das „Ausputzen" (Schneiden) des Hopfens, wobei nicht gewünschte, überflüssige Knospen und Triebe des Wurzelstocks entfernt werden. Das Ausputzen muss mehrmals wiederholt werden. Nach dem Schneiden wachsen erneut Triebe nach. Sie müssen bis auf wenige Gewünschte entfernt werden. Von diesen werden zwei, manchmal auch drei im Uhrzeigersinn an den so genannten Aufleitdraht gewickelt. Während der Wachstumsperiode muss die Rebe wiederholt nachgeleitet werden. Daher stammt auch der Spruch: „Der Hopfen will jeden Tag seinen Herrn sehen!"
Ende Juni, Anfang Juli hat der Hopfen seine Gerüsthöhe erreicht. Er beginnt zu blühen. Die Blütezeit von drei bis vier Wochen geht über die Zeit der Ausdoldung bis hin zur Reife und dann zur Ernte. Die Dolde selbst ist der eigentliche Träger der brauwertvollen Stoffe des Hopfens.
Beim Hopfenanbau ist auch die Sortenwahl sehr wichtig. Hierbei wird nach den so genannten Aroma- und den Bittersorten unterschieden. Während bei den Aromasorten der „Hallertauer Mittelfrühe” und der „Hallertauer Tradition” den Namen des größten Hopfenanbaugebietes der Welt tragen, ist es bei den Bittersorten der „Hallertauer Magnum". Die genannten Sorten werden mit Schwerpunkt in der Hallertau angebaut, sind aber auch über diese Region hinaus auch in anderen Anbaugebieten sehr beliebt.
Production
Im Jahre 2009 bauten 1.197 landwirtschaftliche Betriebe auf 15.500 ha in der Hallertau Hopfen an.
Producers
Gemäß der EWG VO Nr. 1696/71 werden die Qualität und die Herkunft des Hopfens durch die Zertifizierung flächendeckend dokumentiert.
Die Bezeichnung "Hopfen aus der Hallertau" ist gemäß Verordnung (EG) Nr. 510/06 europaweit geschützt. Ausschließlich Hopfen aus den unter dem Punkt "Verbreitung" genannten Siegelbezirken, darf so bezeichnet werden.
Legal protection
Verband Deutscher Hopfenpflanzer e.V.
Company
85283 Wolnzach
Kellerstraße 1
Address
Hopfenring Hallertau e.V.
Company
85283 Wolnzach
Kellerstraße 1
Address
Hopfenpflanzerverband Hallertau e.V.
Company
85283 Wolnzach
Kellerstraße 1
Address
Literature
- Vogel, Dieter: Die Hallertau, Heimatbuch Vilsbiburg 1998
- Kettner, Lorenz: Hallertauer Hopfenbau, Geschichte und Gegenwart Mainburg 1976
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